Zum Inhalt springen
afatabelle.de

Nutzungsdauer Farbmühlen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

10Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr

Für Farbmühlen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 8 Jahre oder 10 Jahre: 8 Jahre in der Tabelle Aluminiumfolienindustrie, 10 Jahre in der Tabelle Feinkeramische Industrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Aluminiumfolienindustrie, Fassung vom 07.08.1996, BStBl I 1996, 1130geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Farbmühlen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Aluminiumfolienindustrie3.4FarbmühlenFärberei8 Jahre12 %
Feinkeramische Industrie4.1FarbmühlenBuntbetrieb10 Jahre10 %

Farbmühlen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.000,00 €
im 1. Jahr
1.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
10 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.000,00 €9.000,00 €
20271.000,00 €8.000,00 €
20281.000,00 €7.000,00 €
20291.000,00 €6.000,00 €
20301.000,00 €5.000,00 €
20311.000,00 €4.000,00 €
20321.000,00 €3.000,00 €
20331.000,00 €2.000,00 €
20341.000,00 €1.000,00 €
20351.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 10 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.08.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Farbmühlen?

Je nach Tabelle 8 Jahre (Aluminiumfolienindustrie), 10 Jahre (Feinkeramische Industrie). Der Hauptwert von 10 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Farbmühlen bei 10.000,00 €?

1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Farbmühlen die degressive AfA?

Ja, wenn Farbmühlen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Farbmühlen der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 10 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Aluminiumfolienindustrie, BStBl I 1996, 1130, Az. IV A 8-S 1551-85/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

Fehler melden · Alle Quellen