Nutzungsdauer Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und Probenahmeeinrichtungen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und Probenahmeeinrichtungen nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau (Position 3.2.2) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Steinkohlebergbau | 3.2.2 | Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und ProbenahmeeinrichtungenHilfsbetriebe des Grubenbetriebs › Kohlenlagerung sowie Misch- und Umschlageinrichtungen für Feinkohlen | 10 Jahre | 10 % |
Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und Probenahmeeinrichtungen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.2.2 Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und Probenahmeeinrichtungen ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und Probenahmeeinrichtungen?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Position 3.2.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und Probenahmeeinrichtungen bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und Probenahmeeinrichtungen die degressive AfA?
Ja, wenn Bunker-, Brech-, Misch- und Transportanlagen, Waagen und Probenahmeeinrichtungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.