Nutzungsdauer Bildmeßgeräte für Fernseh-Meßtechnik
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
5Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr
Für Bildmeßgeräte für Fernseh-Meßtechnik nennt die AfA-Tabelle Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft (Position 3.2) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft, Fassung vom 28.07.1991, BStBl I 1991, 709geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft | 3.2 | Bildmeßgeräte für Fernseh-MeßtechnikBesondere Anlagen und Geräte für elektronische Produktion und Sendeabwicklung Fernsehen | 5 Jahre | 20 % |
Bildmeßgeräte für Fernseh-Meßtechnik steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.2 Bildmeßgeräte für Fernseh-Meßtechnik ... 5 (20 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 28.07.1991; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- EB-Kameras3 Jahre
- Allgemeine videotechnische Anlagen5 Jahre
- Filmaufzeichnungs- und Wiedergabeanlagen einschließlich Diageber5 Jahre
- Magnetische Aufzeichnungs- und Wiedergabeanlagen5 Jahre
- Senderegieeinrichtungen für Bild und Ton5 Jahre
- Zentrale Anlagen für Bild und Ton in Hauptschaltraum und Endkontrolle5 Jahre
- Zentrale Überwachungs- und Kommunikationseinrichtungen (leitungsgebunden und drahtlos)5 Jahre
- Elektronische Studiokameraanlagen mit Bildkontroll- und Regieeinrichtungen5 Jahre
- Anlagen zur automatischen Sendeabwicklung5 Jahre
- Tonregieeinrichtungen einschließlich Mischpulte, Verstärker und Verteileranlagen5 Jahre
- Akustische Ausstattung und technische Einrichtungen in Aufnahmeräumen5 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bildmeßgeräte für Fernseh-Meßtechnik?
5 Jahre laut AfA-Tabelle Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft, Position 3.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Bildmeßgeräte für Fernseh-Meßtechnik bei 10.000,00 €?
2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Bildmeßgeräte für Fernseh-Meßtechnik die degressive AfA?
Ja, wenn Bildmeßgeräte für Fernseh-Meßtechnik als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft, BStBl I 1991, 709, Az. IV A 7-S 1551-40/91. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.