Nutzungsdauer Allgemeine videotechnische Anlagen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
5Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr
Für Allgemeine videotechnische Anlagen nennt die AfA-Tabelle Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft (Position 3.1) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft, Fassung vom 28.07.1991, BStBl I 1991, 709geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft | 3.1 | Allgemeine videotechnische AnlagenBesondere Anlagen und Geräte für elektronische Produktion und Sendeabwicklung Fernsehen | 5 Jahre | 20 % |
Allgemeine videotechnische Anlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.1 Allgemeine videotechnische Anlagen ... 5 (20 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 28.07.1991; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Allgemeine videotechnische Anlagen?
5 Jahre laut AfA-Tabelle Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft, Position 3.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Allgemeine videotechnische Anlagen bei 10.000,00 €?
2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Allgemeine videotechnische Anlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Allgemeine videotechnische Anlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft, BStBl I 1991, 709, Az. IV A 7-S 1551-40/91. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.