Nutzungsdauer Bauwerke
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
50Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 2.5 % je Jahr
Für Bauwerke nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung 2 Positionen: 40 Jahre für Bauwerke (Position 1.1.2.13.1) und 50 Jahre für Bauwerke (Position 4.2.1). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.
amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Energie- und Wasserversorgung | 1.1.2.13.1 | BauwerkeElektrizitätsversorgung › Stromerzeugungsanlagen › Wasserkraftwerke › Wehre, Ein- und Auslaufbauwerke | 40 Jahre | 2.5 % |
| Energie- und Wasserversorgung | 4.2.1 | BauwerkeWasserversorgung › Hochbehälter (auch unterirdisch) | 50 Jahre | 2 % |
Bauwerke steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 50 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 6 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.1.2.13.1 Bauwerke ... 40 (2.5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Betriebsgebäude40 Jahre
- Transformatoren20 Jahre
- Verwaltungsgebäude50 Jahre
- Stollen60 Jahre
- Gleisanlagen32 Jahre
- Behälter25 Jahre
- Rohre25 Jahre
- Schieber25 Jahre
- Maschinelle Einrichtungen25 Jahre
- Turbinen und Generatoren mit Fundamenten22 Jahre
- Schalt-, Meß-, Regel-, Steuerungs- und Verteilungsanlagen im Kraftwerksbereich20 Jahre
- Rohrleitungen einschl. Druckrohrleitungen25 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bauwerke?
Je nach Position 40 Jahre (Bauwerke), 50 Jahre (Bauwerke). Der Hauptwert von 50 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 2.5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Bauwerke bei 10.000,00 €?
200,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 50). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 100,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Bauwerke die degressive AfA?
Ja, wenn Bauwerke als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 6 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.