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Nutzungsdauer Baubuden

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

8Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 13 % je Jahr

Für Baubuden nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 1.6) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 13 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Baubuden in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)1.6BaubudenUnbewegliches Anlagevermögen8 Jahre13 %

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Jahre

Linear: 1.250,00 € je volles Jahr. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter gilt die lineare AfA; die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist ausgeschlossen.

Jahres-AfA
1.250,00 €
im 1. Jahr
1.250,00 €
AfA-Satz (exakt)
12,5 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.250,00 €8.750,00 €
20271.250,00 €7.500,00 €
20281.250,00 €6.250,00 €
20291.250,00 €5.000,00 €
20301.250,00 €3.750,00 €
20311.250,00 €2.500,00 €
20321.250,00 €1.250,00 €
20331.250,00 €0,00 €

Lineare AfA über die Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr zeitanteilig.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Auch gesucht als: Buden, Bau-

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Baubuden?

8 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 1.6. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 13 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Baubuden bei 10.000,00 €?

1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Baubuden die degressive AfA?

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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