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Nutzungsdauer Bandmesserspaltmaschinen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

8Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr

Für Bandmesserspaltmaschinen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 5 Jahre oder 8 Jahre: 5 Jahre in der Tabelle Lederindustrie, 8 Jahre in der Tabelle Schuhindustrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Lederindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Bandmesserspaltmaschinen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Lederindustrie3Bandmesserspaltmaschinen5 Jahre20 %
Schuhindustrie3.3.2BandmesserspaltmaschinenSchaftbearbeitungsmaschinen › Maschinen folgender Art:8 Jahre12 %

Bandmesserspaltmaschinen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.250,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.250,00 €
im 1. Jahr
1.250,00 €
AfA-Satz (exakt)
12,5 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.250,00 €8.750,00 €
20271.250,00 €7.500,00 €
20281.250,00 €6.250,00 €
20291.250,00 €5.000,00 €
20301.250,00 €3.750,00 €
20311.250,00 €2.500,00 €
20321.250,00 €1.250,00 €
20331.250,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 8 Jahre bis null.

Wo steht das?

3 Bandmesserspaltmaschinen ... 5 (20 v.H.)
AfA-Tabelle Lederindustrie, lfd. Nr. 3Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bandmesserspaltmaschinen?

Je nach Tabelle 5 Jahre (Lederindustrie), 8 Jahre (Schuhindustrie). Der Hauptwert von 8 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Bandmesserspaltmaschinen bei 10.000,00 €?

1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Bandmesserspaltmaschinen die degressive AfA?

Ja, wenn Bandmesserspaltmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Lederindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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