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Nutzungsdauer Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

14Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 7 % je Jahr

Für Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 6.1) 14 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 714,29 € je volles Jahr, linear 7 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)6.1Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und LagereinrichtungenBetriebs- und Geschäftsausstattung14 Jahre7 %

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 14 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 21,43 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 714,29 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 21,43 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
714,29 €
im 1. Jahr
714,29 €
AfA-Satz (exakt)
7,14 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026714,29 €9.285,71 €
2027714,29 €8.571,43 €
2028714,29 €7.857,14 €
2029714,29 €7.142,86 €
2030714,29 €6.428,57 €
2031714,29 €5.714,29 €
2032714,29 €5.000,00 €
2033714,29 €4.285,71 €
2034714,29 €3.571,43 €
2035714,29 €2.857,14 €
2036714,29 €2.142,86 €
2037714,29 €1.428,57 €
2038714,29 €714,29 €
2039714,29 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.142,86 € im ersten Jahr, 14 Jahre bis null.

Wo steht das?

6.1 Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen ... 14 (7 v.H.)
AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, Fundstelle 6.1 (Betriebs- und Geschäftsausstattung)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Auch gesucht als: Laboreinrichtungen · Lagereinrichtungen · Werkstatteinrichtungen

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen?

14 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 6.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 7 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen bei 10.000,00 €?

714,29 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 14). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 357,14 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen die degressive AfA?

Ja, wenn Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 21,43 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 14 Jahren. Regeln und Beispiele.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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