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Nutzungsdauer Wasserfernleitungen aus Stahl

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

33Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 3 % je Jahr

Für Wasserfernleitungen aus Stahl nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 4.10.2) 33 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 303,03 € je volles Jahr, linear 3 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Wasserfernleitungen aus Stahl in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Energie- und Wasserversorgung4.10.2aus StahlWasserversorgung › Wasserfernleitungen33 Jahre3 %

Wasserfernleitungen aus Stahl steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 33 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 9,09 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 303,03 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 9,09 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
303,03 €
im 1. Jahr
303,03 €
AfA-Satz (exakt)
3,03 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026303,03 €9.696,97 €
2027303,03 €9.393,94 €
2028303,03 €9.090,91 €
2029303,03 €8.787,88 €
2030303,03 €8.484,85 €
2031303,03 €8.181,82 €
2032303,03 €7.878,79 €
2033303,03 €7.575,76 €
2034303,03 €7.272,73 €
2035303,03 €6.969,70 €
2036303,03 €6.666,67 €
2037303,03 €6.363,64 €
2038303,03 €6.060,61 €
2039303,03 €5.757,58 €
2040303,03 €5.454,55 €
2041303,03 €5.151,52 €
2042303,03 €4.848,48 €
2043303,03 €4.545,45 €
2044303,03 €4.242,42 €
2045303,03 €3.939,39 €
2046303,03 €3.636,36 €
2047303,03 €3.333,33 €
2048303,03 €3.030,30 €
2049303,03 €2.727,27 €
2050303,03 €2.424,24 €
2051303,03 €2.121,21 €
2052303,03 €1.818,18 €
2053303,03 €1.515,15 €
2054303,03 €1.212,12 €
2055303,03 €909,09 €
2056303,03 €606,06 €
2057303,03 €303,03 €
2058303,03 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 909,09 € im ersten Jahr, 33 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Wasserfernleitungen aus Stahl?

33 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 4.10.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 3 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Wasserfernleitungen aus Stahl bei 10.000,00 €?

303,03 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 33). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 151,52 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Wasserfernleitungen aus Stahl die degressive AfA?

Ja, wenn Wasserfernleitungen aus Stahl als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 9,09 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Wasserfernleitungen aus Stahl der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 33 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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