Nutzungsdauer WasseraufbereitungsanlagenWasseraufbereitungsanlagen aus Stahl
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für WasseraufbereitungsanlagenWasseraufbereitungsanlagen aus Stahl nennt die AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder (Position 51.2) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, Fassung vom 09.05.1995, BStBl I 1995, 326geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder | 51.2 | aus StahlWasseraufbereitungsanlagenWasseraufbereitungsanlagen | 10 Jahre | 10 % |
WasseraufbereitungsanlagenWasseraufbereitungsanlagen aus Stahl steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
51.2 aus Stahl ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 09.05.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für WasseraufbereitungsanlagenWasseraufbereitungsanlagen aus Stahl?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, Position 51.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für WasseraufbereitungsanlagenWasseraufbereitungsanlagen aus Stahl bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für WasseraufbereitungsanlagenWasseraufbereitungsanlagen aus Stahl die degressive AfA?
Ja, wenn WasseraufbereitungsanlagenWasseraufbereitungsanlagen aus Stahl als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, BStBl I 1995, 326, Az. IV A 8-S 1551-112/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.