Nutzungsdauer Trennschleifer/Steintrennmaschinen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
4Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 25 % je Jahr
Für Trennschleifer/Steintrennmaschinen nennt die AfA-Tabelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Position 8.11) 4 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.500,00 € je volles Jahr, linear 25 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Fassung vom 26.01.1990, BStBl I 1990, 67geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau | 8.11 | Trennschleifer/Steintrennmaschinensonstige Geräte | 4 Jahre | 25 % |
Trennschleifer/Steintrennmaschinen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 4 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
8.11 Trennschleifer/Steintrennmaschinen ... 4 (25 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 26.01.1990; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Kompressor14 Jahre
- Notstromaggregat, Stromerzeuger19 Jahre
- Kettensäge (Motorsäge)3 Jahre
- Bohrmaschine6 Jahre
- Bohrhammer3 Jahre
- Betonmischer6 Jahre
- Motorpumpen6 Jahre
- Greifzüge8 Jahre
- Hubarbeitsbühnen auf Lkw6 Jahre
- Mechanische Leitern8 Jahre
- Elektromeißel3 Jahre
- Hubarbeitsbühnen auf Anhänger6 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Trennschleifer/Steintrennmaschinen?
4 Jahre laut AfA-Tabelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Position 8.11. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 25 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Trennschleifer/Steintrennmaschinen bei 10.000,00 €?
2.500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 4). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Trennschleifer/Steintrennmaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Trennschleifer/Steintrennmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, BStBl I 1990, 67, Az. IV A 7-S 1551-2/90. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.