Nutzungsdauer Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
14Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 7 % je Jahr
Für Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 3.10.2) 14 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 714,29 € je volles Jahr, linear 7 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| AV (allgemein verwendbar) | 3.10.2 | Tank- und Zapfanlagen für Treib- und SchmierstoffeBetriebsanlagen allgemeiner Art › sonstige Betriebsanlagen | 14 Jahre | 7 % |
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 14 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 21,43 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.10.2 Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe ... 14 (7 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe?
14 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 3.10.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 7 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe bei 10.000,00 €?
714,29 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 14). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 357,14 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe die degressive AfA?
Ja, wenn Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 21,43 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.