Nutzungsdauer Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen (einschl. Dämpferückgewinnungsanlagen)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
12Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr
Für Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen nennt die AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen (Position 1.7) 12 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 833,33 € je volles Jahr, linear 8 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, Fassung vom 05.03.1998, BStBl I 1998, 248geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Vertrieb von Erdölerzeugnissen | 1.7 | Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen (einschl. Dämpferückgewinnungsanlagen)Tankläger, Bunkerstationen und Umfüllbetriebe | 12 Jahre | 8 % |
Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 25 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.7 Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen (einschl. Dämpferückgewinnungsanlagen) ... 12 (8 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 05.03.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Feuerlöschanlagen12 Jahre
- Gebäude (Magazin, Abfüllhallen, Werkstätten, Rampen)25 Jahre
- Oberirdische Lagerbehälter für Kraftstoffe, Heizöl25 Jahre
- Rohrleitungen, elektrische Anlagen12 Jahre
- Unterirdische Lagerbehälter einschl. Rohrleitungen16 Jahre
- Transportable Geräte (Faßspülapparate, Feuerlöscher, Stapler, Kleinkompressoren, Handpumpen, Aufsetztanks)5 Jahre
- Tankwagen-Füllanlagen einschl. Mengenmeßzähler12 Jahre
- Füllanlagen für Stahlflaschen einschl. Waagen und Anlagen zur Dichtheitsprüfung8 Jahre
- Rohrleitungen, Pumpenstände, Übernahme- und Verladeeinrichtungen, Feuerlöschsysteme12 Jahre
- Erdgedeckte Lagerbehälter16 Jahre
- Tankstellengebäude (Tankwarträume, Wagenwasch- und Wagenpflegeräume, Werkstatträume, Lagerräume) auf eigenen Grundstücken25 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen?
12 Jahre laut AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, Position 1.7. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen bei 10.000,00 €?
833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Tank- und Kesselwagenfüllstationen, Schiffslöschanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 25 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, BStBl I 1998, 248, Az. IV A 8-S 1551-20/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.