Nutzungsdauer Straßenmarkierungsgeräte mit Fahrantrieb
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
6Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr
Für Straßenmarkierungsgeräte mit Fahrantrieb nennt die AfA-Tabelle Maler- und Lackiererhandwerk (Position 10.2.2) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Maler- und Lackiererhandwerk, Fassung vom 26.01.1996, BStBl I 1996, 78geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Maler- und Lackiererhandwerk | 10.2.2 | mit FahrantriebSpezialgeräteSpezialgeräte › Straßenmarkierungsgeräte | 6 Jahre | 17 % |
Straßenmarkierungsgeräte mit Fahrantrieb steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
10.2.2 mit Fahrantrieb ... 6 (17 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 26.01.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Straßenmarkierungsgeräte mit Fahrantrieb?
6 Jahre laut AfA-Tabelle Maler- und Lackiererhandwerk, Position 10.2.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Straßenmarkierungsgeräte mit Fahrantrieb bei 10.000,00 €?
1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Straßenmarkierungsgeräte mit Fahrantrieb die degressive AfA?
Ja, wenn Straßenmarkierungsgeräte mit Fahrantrieb als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Straßenmarkierungsgeräte mit Fahrantrieb der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 6 Jahren. Regeln und Beispiele.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Maler- und Lackiererhandwerk, BStBl I 1996, 78, Az. IV A 8-S 1551-162/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.