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Nutzungsdauer Straßen- und Wegebrücken aus Holz

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

15Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 7 % je Jahr

Für Straßen- und Wegebrücken aus Holz nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 2.2.2) 15 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 666,67 € je volles Jahr, linear 7 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Straßen- und Wegebrücken aus Holz in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)2.2.2aus HolzGrundstückseinrichtungen › Straßen- und Wegebrücken15 Jahre7 %

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 15 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Jahre

Linear: 666,67 € je volles Jahr. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter gilt die lineare AfA; die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist ausgeschlossen.

Jahres-AfA
666,67 €
im 1. Jahr
666,67 €
AfA-Satz (exakt)
6,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026666,67 €9.333,33 €
2027666,67 €8.666,67 €
2028666,67 €8.000,00 €
2029666,67 €7.333,33 €
2030666,67 €6.666,67 €
2031666,67 €6.000,00 €
2032666,67 €5.333,33 €
2033666,67 €4.666,67 €
2034666,67 €4.000,00 €
2035666,67 €3.333,33 €
2036666,67 €2.666,67 €
2037666,67 €2.000,00 €
2038666,67 €1.333,33 €
2039666,67 €666,67 €
2040666,67 €0,00 €

Lineare AfA über die Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr zeitanteilig.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Straßen- und Wegebrücken aus Holz?

15 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 2.2.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 7 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Straßen- und Wegebrücken aus Holz bei 10.000,00 €?

666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 15). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 333,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Straßen- und Wegebrücken aus Holz die degressive AfA?

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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