Nutzungsdauer Spezialmaschinen (z.B. Einfaß-, Bridier-, Heft-, Stepp-, Ledernäh-, Pelznäh-, Präge-, Stanz- und Garniermaschinen) sowie Stick- und Strickmaschinen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
6Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr
Für Spezialmaschinen nennt die AfA-Tabelle Hut- und Stumpenindustrie (Position 3.3) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Hut- und Stumpenindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Hut- und Stumpenindustrie | 3.3 | Spezialmaschinen (z.B. Einfaß-, Bridier-, Heft-, Stepp-, Ledernäh-, Pelznäh-, Präge-, Stanz- und Garniermaschinen) sowie Stick- und StrickmaschinenNäh-, Be-, Zuschneide- u. Spezialmaschinen | 6 Jahre | 17 % |
Spezialmaschinen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.3 Spezialmaschinen (z.B. Einfaß-, Bridier-, Heft-, Stepp-, Ledernäh-, Pelznäh-, Präge-, Stanz- und Garniermaschinen) sowie Stick- und Strickmaschinen ... 6 (17 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Schleudern, Zentrifugen6 Jahre
- Karbonisieranlagen8 Jahre
- Langsam laufende Maschinen (bis 2800 U/min)10 Jahre
- Hochtourige Maschinen (z.B. Nähmaschinen ab 2800 U/min)6 Jahre
- Spezialmaschinen der Damenhutindustrie (z.B. Einfaß-, Bridier-, Heft-, Stepp-, Lederhutnäh- und Garniermaschinen) sowie Stick- und Strickmaschinen, soweit sie einem besonderen Moderisiko unterworfen sind4 Jahre
- Trockenapparate und -einrichtungen (auch Infratrockner)8 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Spezialmaschinen?
6 Jahre laut AfA-Tabelle Hut- und Stumpenindustrie, Position 3.3. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Spezialmaschinen bei 10.000,00 €?
1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Spezialmaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Spezialmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Hut- und Stumpenindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.