Nutzungsdauer Sortier-, Sieb- und Brechanlagen (fahrbar)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
4Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 25 % je Jahr
Für Sortier-, Sieb- und Brechanlagen nennt die AfA-Tabelle Bimsbaustoffindustrie (Position 1.3.1) 4 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.500,00 € je volles Jahr, linear 25 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Bimsbaustoffindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Bimsbaustoffindustrie | 1.3.1 | fahrbarBimsfördermaschinen und Aufbereitungsmaschinen › Sortier-, Sieb- und Brechanlagen | 4 Jahre | 25 % |
Sortier-, Sieb- und Brechanlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 4 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.3.1 fahrbar ... 4 (25 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Sortier-, Sieb- und Brechanlagen?
4 Jahre laut AfA-Tabelle Bimsbaustoffindustrie, Position 1.3.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 25 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Sortier-, Sieb- und Brechanlagen bei 10.000,00 €?
2.500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 4). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Sortier-, Sieb- und Brechanlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Sortier-, Sieb- und Brechanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Bimsbaustoffindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.