Zum Inhalt springen
afatabelle.de

Nutzungsdauer Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

6Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr

Für Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen nennt die AfA-Tabelle Baugewerbe (Position 5.29) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Baugewerbe, Fassung vom 06.12.2001geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Baugewerbe5.29Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinenGeräte für Straßenbau und Gleisoberbau6 Jahre17 %

Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.666,67 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.666,67 €
im 1. Jahr
1.666,67 €
AfA-Satz (exakt)
16,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.666,67 €8.333,33 €
20271.666,67 €6.666,67 €
20281.666,67 €5.000,00 €
20291.666,67 €3.333,33 €
20301.666,67 €1.666,67 €
20311.666,67 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 6 Jahre bis null.

Wo steht das?

5.29 Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen ... 6 (17 v.H.)
AfA-Tabelle Baugewerbe, lfd. Nr. 5.29 (Geräte für Straßenbau und Gleisoberbau)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 06.12.2001; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Auch gesucht als: Abzugsvorrichtungen für Schienen (in der amtlichen Tabelle nicht ausdrücklich erwähnt) · Bearbeitungsmaschinen, Schienen- (sonstige) · Gleisrückmaschinen (in der amtlichen Tabelle nicht ausdrücklich erwähnt) · Schienenbearbeitungsmaschinen (sonstige) · Schienenverlegemaschinen (sonstige) · Verlegemaschinen, Schienen- (sonstige)

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen?

6 Jahre laut AfA-Tabelle Baugewerbe, Position 5.29. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen bei 10.000,00 €?

1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen die degressive AfA?

Ja, wenn Sonstige Schienenbearbeitungs- und -verlegemaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Baugewerbe, Az. IV D 2-S 1551-470/01. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

Fehler melden · Alle Quellen