Nutzungsdauer Silobauten aus Stahl (massiv)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
20Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr
Für Silobauten aus Stahl nennt die AfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen) (Position 3.64.2) 20 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 500,00 € je volles Jahr, linear 5 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), Fassung vom 03.04.1997, BStBl I 1997, 360geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Mühlen (ohne Ölmühlen) | 3.64.2 | aus Stahl (massiv)Einzelne Anlagegüter › Silobauten | 20 Jahre | 5 % |
Silobauten aus Stahl steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
3.64.2 aus Stahl (massiv) ... 20 (5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 03.04.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Silobauten aus Stahl?
20 Jahre laut AfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), Position 3.64.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Silobauten aus Stahl bei 10.000,00 €?
500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Silobauten aus Stahl die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), BStBl I 1997, 360, Az. IV A 8-S 1551-26/97. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.