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Nutzungsdauer Schneide- und Schweißanlagen (allgemein)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

7Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 14 % je Jahr

Für Schneide- und Schweißanlagen nennt die AfA-Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie (Position 4.7.1) 7 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.428,57 € je volles Jahr, linear 14 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, Fassung vom 18.02.1997, BStBl I 1997, 190geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Schneide- und Schweißanlagen (allgemein) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie4.7.1allgemeinSonstige Anlagen › Schneide- und Schweißanlagen7 Jahre14 %

Schneide- und Schweißanlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.428,57 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.428,57 €
im 1. Jahr
1.428,57 €
AfA-Satz (exakt)
14,29 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.428,57 €8.571,43 €
20271.428,57 €7.142,86 €
20281.428,57 €5.714,29 €
20291.428,57 €4.285,71 €
20301.428,57 €2.857,14 €
20311.428,57 €1.428,57 €
20321.428,57 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 7 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 18.02.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schneide- und Schweißanlagen?

7 Jahre laut AfA-Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, Position 4.7.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 14 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Schneide- und Schweißanlagen bei 10.000,00 €?

1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Schneide- und Schweißanlagen die degressive AfA?

Ja, wenn Schneide- und Schweißanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, BStBl I 1997, 190, Az. IV A 8-S 1551-20/97. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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