Nutzungsdauer Schneid- und Schweißanlagen (allgemein)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
7Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 14 % je Jahr
Für Schneid- und Schweißanlagen nennt die AfA-Tabelle Stahlverformung (Position 2.4.8.1) 7 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.428,57 € je volles Jahr, linear 14 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Stahlverformung, Fassung vom 22.05.1991, BStBl I 1991, 514geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Stahlverformung | 2.4.8.1 | allgemeinMaschinen und Anlagen › Sonstige Anlagen › Schneid- und Schweißanlagen | 7 Jahre | 14 % |
Schneid- und Schweißanlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.4.8.1 allgemein ... 7 (14 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 22.05.1991; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Schutzgas-Schweißanlagen7 Jahre
- Meßplatten10 Jahre
- Meß- und Prüfmaschinen (allgemein)6 Jahre
- Schweißmaschinen, allgemein7 Jahre
- Bedienungsautomaten (Roboter)5 Jahre
- Schwingförderer (Vibratoren)5 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schneid- und Schweißanlagen?
7 Jahre laut AfA-Tabelle Stahlverformung, Position 2.4.8.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 14 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Schneid- und Schweißanlagen bei 10.000,00 €?
1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Schneid- und Schweißanlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Schneid- und Schweißanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Stahlverformung, BStBl I 1991, 514, Az. IV A 7-S 1551-33/91. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.