Nutzungsdauer Rühr-/Knet-/Aufschlagmaschinen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
7Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 14 % je Jahr
Für Rühr-/Knet-/Aufschlagmaschinen nennt die AfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen) (Position 3.36.18) 7 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.428,57 € je volles Jahr, linear 14 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), Fassung vom 03.04.1997, BStBl I 1997, 360geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Mühlen (ohne Ölmühlen) | 3.36.18 | Rühr-/Knet-/AufschlagmaschinenEinzelne Anlagegüter › Laborgeräte | 7 Jahre | 14 % |
Rühr-/Knet-/Aufschlagmaschinen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.36.18 Rühr-/Knet-/Aufschlagmaschinen ... 7 (14 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 03.04.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Rühr-/Knet-/Aufschlagmaschinen?
7 Jahre laut AfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), Position 3.36.18. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 14 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Rühr-/Knet-/Aufschlagmaschinen bei 10.000,00 €?
1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Rühr-/Knet-/Aufschlagmaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Rühr-/Knet-/Aufschlagmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), BStBl I 1997, 360, Az. IV A 8-S 1551-26/97. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.