Nutzungsdauer Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
8Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr
Für Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke nennt die AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder (Position 31) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 12 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, Fassung vom 09.05.1995, BStBl I 1995, 326geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder | 31 | Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke | 8 Jahre | 12 % |
Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
31 Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke ... 8 (12 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 09.05.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Markise8 Jahre
- Notstromaggregat, Stromerzeuger19 Jahre
- Packungskühltische7 Jahre
- Notbeleuchtungsanlagen8 Jahre
- Personenwaagen10 Jahre
- Unterwasserpumpen8 Jahre
- Luftkompressoren und Gebläse10 Jahre
- Kreiselpumpen mit Motoren10 Jahre
- Spezialliegen (elektrisch oder hydraulisch erstellebar)7 Jahre
- Lautsprecher- und Musikanlagen8 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke?
8 Jahre laut AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, Position 31. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke bei 10.000,00 €?
1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke die degressive AfA?
Ja, wenn Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Packungsaufbereitungsgeräte und Packungswarmhalteschränke der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 8 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, BStBl I 1995, 326, Az. IV A 8-S 1551-112/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.