Nutzungsdauer Ober- und Unterbau sowie sämtliche Bahnbetriebseinrichtungen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
25Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 4 % je Jahr
Für Ober- und Unterbau sowie sämtliche Bahnbetriebseinrichtungen nennt die AfA-Tabelle Chemische Industrie (Position 2.9.1) 25 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 400,00 € je volles Jahr, linear 4 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Chemische Industrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Chemische Industrie | 2.9.1 | Ober- und Unterbau sowie sämtliche BahnbetriebseinrichtungenBewegliches Anlagevermögen › Eisenbahnanlagen und -einrichtungen | 25 Jahre | 4 % |
Ober- und Unterbau sowie sämtliche Bahnbetriebseinrichtungen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 25 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 12 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.9.1 Ober- und Unterbau sowie sämtliche Bahnbetriebseinrichtungen ... 25 (4 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Ober- und Unterbau sowie sämtliche Bahnbetriebseinrichtungen?
25 Jahre laut AfA-Tabelle Chemische Industrie, Position 2.9.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 4 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Ober- und Unterbau sowie sämtliche Bahnbetriebseinrichtungen bei 10.000,00 €?
400,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 25). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 200,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Ober- und Unterbau sowie sämtliche Bahnbetriebseinrichtungen die degressive AfA?
Ja, wenn Ober- und Unterbau sowie sämtliche Bahnbetriebseinrichtungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 12 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Chemische Industrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.