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Nutzungsdauer Nußklassierung und -verladung

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

16Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr

Für Nußklassierung und -verladung nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau (Position 2.10) 16 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 625,00 € je volles Jahr, linear 6 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Nußklassierung und -verladung in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Steinkohlebergbau2.10Nußklassierung und -verladungGrubenbetrieb über Tage16 Jahre6 %

Nußklassierung und -verladung steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 16 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 18,75 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 625,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 18,75 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
625,00 €
im 1. Jahr
625,00 €
AfA-Satz (exakt)
6,25 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026625,00 €9.375,00 €
2027625,00 €8.750,00 €
2028625,00 €8.125,00 €
2029625,00 €7.500,00 €
2030625,00 €6.875,00 €
2031625,00 €6.250,00 €
2032625,00 €5.625,00 €
2033625,00 €5.000,00 €
2034625,00 €4.375,00 €
2035625,00 €3.750,00 €
2036625,00 €3.125,00 €
2037625,00 €2.500,00 €
2038625,00 €1.875,00 €
2039625,00 €1.250,00 €
2040625,00 €625,00 €
2041625,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.875,00 € im ersten Jahr, 16 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Nußklassierung und -verladung?

16 Jahre laut AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Position 2.10. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Nußklassierung und -verladung bei 10.000,00 €?

625,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 16). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 312,50 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Nußklassierung und -verladung die degressive AfA?

Ja, wenn Nußklassierung und -verladung als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 18,75 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Nußklassierung und -verladung der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 16 Jahren. Regeln und Beispiele.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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