Nutzungsdauer Nußklassierung und -verladung
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
16Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr
Für Nußklassierung und -verladung nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau (Position 2.10) 16 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 625,00 € je volles Jahr, linear 6 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Steinkohlebergbau | 2.10 | Nußklassierung und -verladungGrubenbetrieb über Tage | 16 Jahre | 6 % |
Nußklassierung und -verladung steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 16 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 18,75 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.10 Nußklassierung und -verladung ... 16 (6 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Vorklassierung16 Jahre
- Naßaufbereitung16 Jahre
- Dynamische Entwässerung10 Jahre
- Schlammaufbereitung16 Jahre
- Waschbergebehandlung16 Jahre
- Wettermaschinen20 Jahre
- Wetterkühlanlagen20 Jahre
- Methangasanlagen20 Jahre
- Entwässerungsanlagen20 Jahre
- Sichteranlagen/ Entschlämmungsanlagen16 Jahre
- Entwässerung und Bunkerung der Feinkohle16 Jahre
- Kokskohlenmischung und -verladung16 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Nußklassierung und -verladung?
16 Jahre laut AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Position 2.10. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Nußklassierung und -verladung bei 10.000,00 €?
625,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 16). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 312,50 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Nußklassierung und -verladung die degressive AfA?
Ja, wenn Nußklassierung und -verladung als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 18,75 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Nußklassierung und -verladung der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 16 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.