Nutzungsdauer Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
18Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr
Für Mess- und Regeleinrichtungen nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 3.3.1) 18 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 555,56 € je volles Jahr, linear 6 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| AV (allgemein verwendbar) | 3.3.1 | allgemeinBetriebsanlagen allgemeiner Art › Mess- und Regeleinrichtungen | 18 Jahre | 6 % |
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 18 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 16,67 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.3.1 allgemein ... 18 (6 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Wärmetauscher15 Jahre
- Rückgewinnungsanlagen10 Jahre
- Materialprüfgeräte10 Jahre
- Wasserenthärtungsanlagen12 Jahre
- Emissionsmessgeräte8 Jahre
- Druckluftanlagen12 Jahre
- Wasserreinigungsanlagen11 Jahre
- Vermessungsgeräte (mechanisch)12 Jahre
- Ultraschallgeräte (nicht medizinisch)10 Jahre
- Vermessungsgeräte (elektronisch)8 Jahre
Auch gesucht als: Messeinrichtungen (allgemein) · Regeleinrichtungen (allgemein)
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Mess- und Regeleinrichtungen?
18 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 3.3.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Mess- und Regeleinrichtungen bei 10.000,00 €?
555,56 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 18). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 277,78 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Mess- und Regeleinrichtungen die degressive AfA?
Ja, wenn Mess- und Regeleinrichtungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 16,67 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.