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afatabelle.de

Nutzungsdauer Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

18Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr

Für Mess- und Regeleinrichtungen nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 3.3.1) 18 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 555,56 € je volles Jahr, linear 6 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)3.3.1allgemeinBetriebsanlagen allgemeiner Art › Mess- und Regeleinrichtungen18 Jahre6 %

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 18 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 16,67 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 555,56 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 16,67 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
555,56 €
im 1. Jahr
555,56 €
AfA-Satz (exakt)
5,56 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026555,56 €9.444,44 €
2027555,56 €8.888,89 €
2028555,56 €8.333,33 €
2029555,56 €7.777,78 €
2030555,56 €7.222,22 €
2031555,56 €6.666,67 €
2032555,56 €6.111,11 €
2033555,56 €5.555,56 €
2034555,56 €5.000,00 €
2035555,56 €4.444,44 €
2036555,56 €3.888,89 €
2037555,56 €3.333,33 €
2038555,56 €2.777,78 €
2039555,56 €2.222,22 €
2040555,56 €1.666,67 €
2041555,56 €1.111,11 €
2042555,56 €555,56 €
2043555,56 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.666,67 € im ersten Jahr, 18 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Auch gesucht als: Messeinrichtungen (allgemein) · Regeleinrichtungen (allgemein)

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Mess- und Regeleinrichtungen?

18 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 3.3.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Mess- und Regeleinrichtungen bei 10.000,00 €?

555,56 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 18). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 277,78 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Mess- und Regeleinrichtungen die degressive AfA?

Ja, wenn Mess- und Regeleinrichtungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 16,67 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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