Nutzungsdauer Maschinelle Anlagen zur Herstellung von Glasfasern
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
5Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr
Für Maschinelle Anlagen zur Herstellung von Glasfasern nennt die AfA-Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser) (Position 2.11.3) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser) | 2.11.3 | Maschinelle Anlagen zur Herstellung von GlasfasernMaschinen und maschinelle Anlagen › Sonstige Maschinen zur Glasverarbeitung | 5 Jahre | 20 % |
Maschinelle Anlagen zur Herstellung von Glasfasern steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.11.3 Maschinelle Anlagen zur Herstellung von Glasfasern ... 5 (20 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Pressen10 Jahre
- Röhrenziehmaschinen5 Jahre
- Eintragemaschinen10 Jahre
- Walzmaschinen10 Jahre
- Gießtische10 Jahre
- Maschinelle Anlagen zur Be- und Verarbeitung von Glasfasern5 Jahre
- Einrichtungen zur Herstellung von optischem Glas5 Jahre
- Transporteinrichtungen dafür10 Jahre
- Anlagen zum Schleifen, Gravieren und Anbringen von Dekorationsschliffen von Hohlglas (Schleifböcke usw.)5 Jahre
- Schleiftische (f. Flachglas)10 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Maschinelle Anlagen zur Herstellung von Glasfasern?
5 Jahre laut AfA-Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), Position 2.11.3. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Maschinelle Anlagen zur Herstellung von Glasfasern bei 10.000,00 €?
2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Maschinelle Anlagen zur Herstellung von Glasfasern die degressive AfA?
Ja, wenn Maschinelle Anlagen zur Herstellung von Glasfasern als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.