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afatabelle.de

Nutzungsdauer Leichtbauweise (Holz, Faserzement)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

17Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr

Für Leichtbauweise nennt die AfA-Tabelle Hopfenanbau (Position 7.1) 17 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 588,24 € je volles Jahr, linear 6 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Hopfenanbau, Fassung vom 03.01.1997, BStBl I 1997, 90geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Leichtbauweise (Holz, Faserzement) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Hopfenanbau7.1Leichtbauweise (Holz, Faserzement)Pflückmaschinenhallen17 Jahre6 %

Leichtbauweise steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 17 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 17,65 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 588,24 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 17,65 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
588,24 €
im 1. Jahr
588,24 €
AfA-Satz (exakt)
5,88 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026588,24 €9.411,76 €
2027588,24 €8.823,53 €
2028588,24 €8.235,29 €
2029588,24 €7.647,06 €
2030588,24 €7.058,82 €
2031588,24 €6.470,59 €
2032588,24 €5.882,35 €
2033588,24 €5.294,12 €
2034588,24 €4.705,88 €
2035588,24 €4.117,65 €
2036588,24 €3.529,41 €
2037588,24 €2.941,18 €
2038588,24 €2.352,94 €
2039588,24 €1.764,71 €
2040588,24 €1.176,47 €
2041588,24 €588,24 €
2042588,24 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.764,71 € im ersten Jahr, 17 Jahre bis null.

Wo steht das?

7.1 Leichtbauweise (Holz, Faserzement) ... 17 (6 v.H.)
AfA-Tabelle Hopfenanbau, lfd. Nr. 7.1 (Pflückmaschinenhallen)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 03.01.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Leichtbauweise?

17 Jahre laut AfA-Tabelle Hopfenanbau, Position 7.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Leichtbauweise bei 10.000,00 €?

588,24 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 17). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 294,12 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Leichtbauweise die degressive AfA?

Ja, wenn Leichtbauweise als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 17,65 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Hopfenanbau, BStBl I 1997, 90, Az. IV A 8-S 1551-1/97, S 1551-1/97, S 2230-42-St 215, S 2191-1-St 215. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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