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Nutzungsdauer Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

17Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr

Für Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl nennt die AfA-Tabelle Sektkellereien (Position 1.1) 17 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 588,24 € je volles Jahr, linear 6 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Sektkellereien, Fassung vom 03.03.1993, BStBl I 1993, 272geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Sektkellereien1.1Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahlBehälter17 Jahre6 %

Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 17 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 17,65 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 588,24 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 17,65 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
588,24 €
im 1. Jahr
588,24 €
AfA-Satz (exakt)
5,88 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026588,24 €9.411,76 €
2027588,24 €8.823,53 €
2028588,24 €8.235,29 €
2029588,24 €7.647,06 €
2030588,24 €7.058,82 €
2031588,24 €6.470,59 €
2032588,24 €5.882,35 €
2033588,24 €5.294,12 €
2034588,24 €4.705,88 €
2035588,24 €4.117,65 €
2036588,24 €3.529,41 €
2037588,24 €2.941,18 €
2038588,24 €2.352,94 €
2039588,24 €1.764,71 €
2040588,24 €1.176,47 €
2041588,24 €588,24 €
2042588,24 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.764,71 € im ersten Jahr, 17 Jahre bis null.

Wo steht das?

1.1 Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl ... 17 (6 v.H.)
AfA-Tabelle Sektkellereien, lfd. Nr. 1.1 (Behälter)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 03.03.1993; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl?

17 Jahre laut AfA-Tabelle Sektkellereien, Position 1.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl bei 10.000,00 €?

588,24 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 17). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 294,12 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl die degressive AfA?

Ja, wenn Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 17,65 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Lagerbehälter oder Fässer aus Beton, Holz, Edel- stahl der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 17 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Sektkellereien, BStBl I 1993, 272, Az. IV A 7-S 1551-31/93. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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