Nutzungsdauer Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen (Abkippanlagen, Förderbänder, Boxenstapler, Teleskopbefüllgeräte, Sortiermaschinen, Aufnahmegeräte, Enterder, Verlesebänder)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen nennt die AfA-Tabelle Landwirtschaft und Tierzucht (Position 1.8.2) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Landwirtschaft und Tierzucht, Fassung vom 19.11.1996, BStBl I 1996, 1416geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Landwirtschaft und Tierzucht | 1.8.2 | Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen (Abkippanlagen, Förderbänder, Boxenstapler, Teleskopbefüllgeräte, Sortiermaschinen, Aufnahmegeräte, Enterder, Verlesebänder)Ackerbau › Einlagern und Konservieren der Ernte, Saatgutaufbereitung | 10 Jahre | 10 % |
Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.8.2 Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen (Abkippanlagen, Förderbänder, Boxenstapler, Teleskopbefüllgeräte, Sortiermaschinen, Aufnahmegeräte, Enterder, Verlesebänder) ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 19.11.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Körnerannahmesumpf20 Jahre
- Körnerannahmegosse20 Jahre
- Drehkrangreifer12 Jahre
- Greiferaufzüge12 Jahre
- Lagerbehälter f. Getreide20 Jahre
- Abladegebläse und Gebläsehäcksler12 Jahre
- Dosiergeräte für Siliermittel und Futterzusätze10 Jahre
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- Förderbänder, Ballenförderanlagen12 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Landwirtschaft und Tierzucht, Position 1.8.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Kartoffellager- und Kartoffelaufbereitungsmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Landwirtschaft und Tierzucht, BStBl I 1996, 1416, Az. IV A 8-S 1551-122/96, S 1551-122/96, S 2230-42- St 215, S 2191-1-St 215. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.