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afatabelle.de

Nutzungsdauer Kamera, Fernseher, Audio- und Videogeräte

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

7Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 14 % je Jahr

Für Kamera, Fernseher, Audio- und Videogeräte nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 6.14.4) 7 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.428,57 € je volles Jahr, linear 14 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Amtliche Bezeichnung: Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.). Diese Seite führt die Positionen unter dem gebräuchlichen Namen zusammen; jeder Eintrag steht unten mit Tabelle und Position.

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Kamera, Fernseher, Audio- und Videogeräte in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)6.14.4Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.)Betriebs- und Geschäftsausstattung › Büromaschinen und Organisationsmittel7 Jahre14 %

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.428,57 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.428,57 €
im 1. Jahr
1.428,57 €
AfA-Satz (exakt)
14,29 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.428,57 €8.571,43 €
20271.428,57 €7.142,86 €
20281.428,57 €5.714,29 €
20291.428,57 €4.285,71 €
20301.428,57 €2.857,14 €
20311.428,57 €1.428,57 €
20321.428,57 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 7 Jahre bis null.

Wo steht das?

6.14.4 Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.) ... 7 (14 v.H.)
AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, Fundstelle 6.14.4 (Betriebs- und Geschäftsausstattung › Büromaschinen und Organisationsmittel)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Auch gesucht als: Abspielgeräte, Video- · Audiogeräte · Cassettenrecorder · CD-Player · Fernseher · Filmgeräte · Fotogeräte · Kameras · Kassettenrecorder · Lautsprecher · Monitore · Radios

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kamera, Fernseher, Audio- und Videogeräte?

7 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 6.14.4. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 14 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Kamera, Fernseher, Audio- und Videogeräte bei 10.000,00 €?

1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Kamera, Fernseher, Audio- und Videogeräte die degressive AfA?

Ja, wenn Kamera, Fernseher, Audio- und Videogeräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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