Nutzungsdauer Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige (Hochleistungsanlagen)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
6Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr
Für Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige nennt die AfA-Tabelle Sägeindustrie und Holzbearbeitung (Position 2.7) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Sägeindustrie und Holzbearbeitung, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Sägeindustrie und Holzbearbeitung | 2.7 | Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige (Hochleistungsanlagen)Hobelwerke | 6 Jahre | 17 % |
Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.7 Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige (Hochleistungsanlagen) ... 6 (17 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Astausflickautomaten5 Jahre
- Astausbohrmaschinen7 Jahre
- Holzpreßanlagen7 Jahre
- Holzverleimanlagen7 Jahre
- Keilzinkenanlagen6 Jahre
- Spänezerreißer6 Jahre
- Folienverpackungsmaschinen6 Jahre
- Mehrzylinderschleifmaschinen10 Jahre
- Abrichtmaschinen und Dickenhobelmaschinen7 Jahre
- Bandschleifmaschinen (autom.)6 Jahre
- Doppelabkürz-, Nut- und Federautomaten6 Jahre
- Sonstige Fräs- und Hobelmaschinen für ein- u. mehrseitige Bearbeitung7 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige?
6 Jahre laut AfA-Tabelle Sägeindustrie und Holzbearbeitung, Position 2.7. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige bei 10.000,00 €?
1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige die degressive AfA?
Ja, wenn Hobel-, Fräs- und Kehlmaschinen, mehrseitige als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Sägeindustrie und Holzbearbeitung, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.