Nutzungsdauer Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung (1,20 x 1,80 m, mit Öl geheizt) oder elektrisch betrieben
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
4Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 25 % je Jahr
Für Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung nennt die AfA-Tabelle Ziegelindustrie (Position 7.2) 4 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.500,00 € je volles Jahr, linear 25 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Ziegelindustrie, Fassung vom 18.03.1997, BStBl I 1997, 328geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Ziegelindustrie | 7.2 | Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung (1,20 x 1,80 m, mit Öl geheizt) oder elektrisch betriebenSonstige Wirtschaftsgüter | 4 Jahre | 25 % |
Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 4 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
7.2 Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung (1,20 x 1,80 m, mit Öl geheizt) oder elektrisch betrieben ... 4 (25 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 18.03.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung?
4 Jahre laut AfA-Tabelle Ziegelindustrie, Position 7.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 25 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung bei 10.000,00 €?
2.500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 4). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung die degressive AfA?
Ja, wenn Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Heißluft- bzw. Heißdampferzeugungsgeräte für Aufbereitung und Formgebung der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 4 Jahren. Regeln und Beispiele.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Ziegelindustrie, BStBl I 1997, 328, Az. IV A8-S 1551-28/97. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.