Nutzungsdauer Großstück- bzw. Blockpackmaschinen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Großstück- bzw. Blockpackmaschinen nennt die AfA-Tabelle Ölmühlen und Margarineindustrie (Position 2.6.1) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Ölmühlen und Margarineindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Ölmühlen und Margarineindustrie | 2.6.1 | Großstück- bzw. BlockpackmaschinenMargarineindustrie › Packmaschinen und Heftmaschinen | 10 Jahre | 10 % |
Großstück- bzw. Blockpackmaschinen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.6.1 Großstück- bzw. Blockpackmaschinen ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Kartonageheftmaschinen10 Jahre
- Vakuum-Knetanlagen7 Jahre
- Faßdampfanlagen14 Jahre
- Vollautomatische Abpackmaschinen für 1/4 und 1/2 kg8 Jahre
- Kleinmischmaschinen mit Holztrögen (50 - 80 kg Fassungsvermögen)7 Jahre
- Groß-Vakuum-Mischmaschinen (200 - 300 kg Fassungsvermögen)10 Jahre
- Doppelwandige Schmelzkessel14 Jahre
- Auspresser für Duschanlagen10 Jahre
- Doppelwandige Temperierkessel mit Rührwerk14 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Großstück- bzw. Blockpackmaschinen?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Ölmühlen und Margarineindustrie, Position 2.6.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Großstück- bzw. Blockpackmaschinen bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Großstück- bzw. Blockpackmaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Großstück- bzw. Blockpackmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Ölmühlen und Margarineindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.