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Nutzungsdauer Fugenfräser

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

3Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 33 % je Jahr

Für Fugenfräser nennt die AfA-Tabelle Maler- und Lackiererhandwerk (Position 11.3) 3 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 3.333,33 € je volles Jahr, linear 33 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Maler- und Lackiererhandwerk, Fassung vom 26.01.1996, BStBl I 1996, 78geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Fugenfräser in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Maler- und Lackiererhandwerk11.3FugenfräserGeräte zum Verlegen von Fussbodenbelägen3 Jahre33 %

Fugenfräser steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 3 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 3.333,33 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
3.333,33 €
im 1. Jahr
3.333,33 €
AfA-Satz (exakt)
33,33 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20263.333,33 €6.666,67 €
20273.333,33 €3.333,33 €
20283.333,33 €0,00 €

Degressiv bringt bei 3 Jahren keinen Vorteil: Der Höchstsatz von 30 % liegt nicht über dem linearen Satz.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 26.01.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Fugenfräser?

3 Jahre laut AfA-Tabelle Maler- und Lackiererhandwerk, Position 11.3. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 33 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Fugenfräser bei 10.000,00 €?

3.333,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 3). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.666,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Fugenfräser die degressive AfA?

Ja, wenn Fugenfräser als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Bei 3 Jahre bringt das keinen Vorteil, weil der lineare Satz von 33 Prozent nicht darunter liegt. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Fugenfräser der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 3 Jahren. Regeln und Beispiele.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Maler- und Lackiererhandwerk, BStBl I 1996, 78, Az. IV A 8-S 1551-162/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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