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Nutzungsdauer Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

4Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 25 % je Jahr

Für Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen nennt die AfA-Tabelle Feinkeramische Industrie (Position 2.9) 4 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.500,00 € je volles Jahr, linear 25 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Feinkeramische Industrie, Fassung vom 15.10.1996, BStBl I 1996, 1187geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Feinkeramische Industrie2.9Formgebungsautomaten zum Ein- und ÜberdrehenFormgebung4 Jahre25 %

Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 4 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 2.500,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
2.500,00 €
im 1. Jahr
2.500,00 €
AfA-Satz (exakt)
25 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20262.500,00 €7.500,00 €
20272.500,00 €5.000,00 €
20282.500,00 €2.500,00 €
20292.500,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 4 Jahre bis null.

Wo steht das?

2.9 Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen ... 4 (25 v.H.)
AfA-Tabelle Feinkeramische Industrie, lfd. Nr. 2.9 (Formgebung)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.10.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen?

4 Jahre laut AfA-Tabelle Feinkeramische Industrie, Position 2.9. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 25 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen bei 10.000,00 €?

2.500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 4). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen die degressive AfA?

Ja, wenn Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Formgebungsautomaten zum Ein- und Überdrehen der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 4 Jahren. Regeln und Beispiele.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Feinkeramische Industrie, BStBl I 1996, 1187, Az. IV A 8-S 1551-110/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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