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Nutzungsdauer Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

21Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr

Für Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 4.3.1) 21 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 476,19 € je volles Jahr, linear 5 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)4.3.1Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem FluggewichtFahrzeuge › Luftfahrzeuge21 Jahre5 %

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 21 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 14,29 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 476,19 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 14,29 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
476,19 €
im 1. Jahr
476,19 €
AfA-Satz (exakt)
4,76 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026476,19 €9.523,81 €
2027476,19 €9.047,62 €
2028476,19 €8.571,43 €
2029476,19 €8.095,24 €
2030476,19 €7.619,05 €
2031476,19 €7.142,86 €
2032476,19 €6.666,67 €
2033476,19 €6.190,48 €
2034476,19 €5.714,29 €
2035476,19 €5.238,10 €
2036476,19 €4.761,90 €
2037476,19 €4.285,71 €
2038476,19 €3.809,52 €
2039476,19 €3.333,33 €
2040476,19 €2.857,14 €
2041476,19 €2.380,95 €
2042476,19 €1.904,76 €
2043476,19 €1.428,57 €
2044476,19 €952,38 €
2045476,19 €476,19 €
2046476,19 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.428,57 € im ersten Jahr, 21 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht?

21 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 4.3.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht bei 10.000,00 €?

476,19 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 21). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 238,10 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht die degressive AfA?

Ja, wenn Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 14,29 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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