Nutzungsdauer Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä.
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
8Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr
Für Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä. nennt die AfA-Tabelle Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen (Position 4.3.2) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 12 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen, Fassung vom 22.05.1991, BStBl I 1991, 514geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen | 4.3.2 | Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä.Ortungs- und Fanggeräte › Fanggeräte | 8 Jahre | 12 % |
Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä. steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
4.3.2 Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä. ... 8 (12 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 22.05.1991; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Netze u.ä.3 Jahre
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- Maschinen zur Fischverarbeitung (Tötungs-, Schlacht-, Filetier-, Enthäutungs-, Salzungs-, Waschmaschinen u.ä.)8 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä.?
8 Jahre laut AfA-Tabelle Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen, Position 4.3.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä. bei 10.000,00 €?
1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä. die degressive AfA?
Ja, wenn Fischpumpen, Förderanlagen, Netzwinden, Netzgalgen u.ä. als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen, BStBl I 1991, 514, Az. IV A 7-S 1551-33/91, S 1551-33/91. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.