Nutzungsdauer Faßspülanlagen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
7Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 14 % je Jahr
Für Faßspülanlagen nennt die AfA-Tabelle Ölmühlen und Margarineindustrie (Position 1.1.1) 7 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.428,57 € je volles Jahr, linear 14 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Ölmühlen und Margarineindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Ölmühlen und Margarineindustrie | 1.1.1 | FaßspülanlagenÖlmühlenindustrie › Allgemeine Anlagengegenstände | 7 Jahre | 14 % |
Faßspülanlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.1.1 Faßspülanlagen ... 7 (14 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Kesselwagen25 Jahre
- Ölpumpen10 Jahre
- Öltankanlagen33 Jahre
- Auflösebehälter10 Jahre
- Rohrbrücken und Rohrleitungen14 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Faßspülanlagen?
7 Jahre laut AfA-Tabelle Ölmühlen und Margarineindustrie, Position 1.1.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 14 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Faßspülanlagen bei 10.000,00 €?
1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Faßspülanlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Faßspülanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Ölmühlen und Margarineindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.