Nutzungsdauer EMG-Geräte
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
8Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr
Für EMG-Geräte nennt die AfA-Tabelle Gesundheitswesen (Position 27) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 12 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Gesundheitswesen, Fassung vom 13.01.1995, BStBl I 1995, 84geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Gesundheitswesen | 27 | EMG-Geräte | 8 Jahre | 12 % |
EMG-Geräte steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
27 EMG-Geräte ... 8 (12 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 13.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für EMG-Geräte?
8 Jahre laut AfA-Tabelle Gesundheitswesen, Position 27. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für EMG-Geräte bei 10.000,00 €?
1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für EMG-Geräte die degressive AfA?
Ja, wenn EMG-Geräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für EMG-Geräte der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 8 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Gesundheitswesen, BStBl I 1995, 84, Az. IV A 8-S 1551-7/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.