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Nutzungsdauer Dekorationsbüsten

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

2Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 50 % je Jahr

Für Dekorationsbüsten nennt die AfA-Tabelle Waren- und Kaufhäuser (Position 6) 2 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 5.000,00 € je volles Jahr, linear 50 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Waren- und Kaufhäuser, Fassung vom 16.03.1992, BStBl I 1992, 227geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Dekorationsbüsten in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Waren- und Kaufhäuser6Dekorationsbüsten2 Jahre50 %

Dekorationsbüsten steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 2 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 5.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
5.000,00 €
im 1. Jahr
5.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
50 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20265.000,00 €5.000,00 €
20275.000,00 €0,00 €

Degressiv bringt bei 2 Jahren keinen Vorteil: Der Höchstsatz von 30 % liegt nicht über dem linearen Satz.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 16.03.1992; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Dekorationsbüsten?

2 Jahre laut AfA-Tabelle Waren- und Kaufhäuser, Position 6. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 50 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Dekorationsbüsten bei 10.000,00 €?

5.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 2). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 2.500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Dekorationsbüsten die degressive AfA?

Ja, wenn Dekorationsbüsten als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Bei 2 Jahre bringt das keinen Vorteil, weil der lineare Satz von 50 Prozent nicht darunter liegt. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Dekorationsbüsten der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 2 Jahren. Regeln und Beispiele.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Waren- und Kaufhäuser, BStBl I 1992, 227, Az. IV A 7-S 1551-38/92. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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