Nutzungsdauer Bunkerboote
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
16Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr
Für Bunkerboote nennt die AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen (Position 3.1.1) 16 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 625,00 € je volles Jahr, linear 6 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, Fassung vom 05.03.1998, BStBl I 1998, 248geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Vertrieb von Erdölerzeugnissen | 3.1.1 | BunkerbooteFahrzeuge › Wasserfahrzeuge | 16 Jahre | 6 % |
Bunkerboote steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 16 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 18,75 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.1.1 Bunkerboote ... 16 (6 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 05.03.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bunkerboote?
16 Jahre laut AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, Position 3.1.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Bunkerboote bei 10.000,00 €?
625,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 16). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 312,50 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Bunkerboote die degressive AfA?
Ja, wenn Bunkerboote als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 18,75 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, BStBl I 1998, 248, Az. IV A 8-S 1551-20/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.