Nutzungsdauer Bunker und Gruben
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
25Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 4 % je Jahr
Für Bunker und Gruben nennt die AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder (Position 16) 25 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 400,00 € je volles Jahr, linear 4 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, Fassung vom 09.05.1995, BStBl I 1995, 326geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder | 16 | Bunker und Gruben | 25 Jahre | 4 % |
Bunker und Gruben steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 25 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 12 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
16 Bunker und Gruben ... 25 (4 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 09.05.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Rohrbrunnen12 Jahre
- Chlorgasalarmanlagen10 Jahre
- Dusch-Katheder5 Jahre
- Bräunungseinrichtungen5 Jahre
- Betontischtennisplatten10 Jahre
- Schachtbrunnen (Beton oder Mauerwerk)33 Jahre
- Badewasserdesinfektionsanlagen7 Jahre
- Fernsprechzentralen mit Anschlüssen8 Jahre
- Brause- und Waschanlagen (einschließlich Handbrausen und Handwaschbecken)10 Jahre
- Flächen-Desinfektionsanlagen10 Jahre
- Gymnastik- und Fitnessgeräte5 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bunker und Gruben?
25 Jahre laut AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, Position 16. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 4 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Bunker und Gruben bei 10.000,00 €?
400,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 25). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 200,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Bunker und Gruben die degressive AfA?
Ja, wenn Bunker und Gruben als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 12 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Bunker und Gruben der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 25 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, BStBl I 1995, 326, Az. IV A 8-S 1551-112/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.