Nutzungsdauer Bunker, Auftau-, Transport-, Verladeanlagen, Bankbrücken, Waggonkipper, Wasserleitungsnetze u.ä.
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Bunker, Auftau-, Transport-, Verladeanlagen, Bankbrücken, Waggonkipper, Wasserleitungsnetze u.ä. nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau (Position 2.20.2) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Steinkohlebergbau | 2.20.2 | Bunker, Auftau-, Transport-, Verladeanlagen, Bankbrücken, Waggonkipper, Wasserleitungsnetze u.ä.Grubenbetrieb über Tage › Bergehalden | 10 Jahre | 10 % |
Bunker, Auftau-, Transport-, Verladeanlagen, Bankbrücken, Waggonkipper, Wasserleitungsnetze u.ä. steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
2.20.2 Bunker, Auftau-, Transport-, Verladeanlagen, Bankbrücken, Waggonkipper, Wasserleitungsnetze u.ä. ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bunker, Auftau-, Transport-, Verladeanlagen, Bankbrücken, Waggonkipper, Wasserleitungsnetze u.ä.?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Position 2.20.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Bunker, Auftau-, Transport-, Verladeanlagen, Bankbrücken, Waggonkipper, Wasserleitungsnetze u.ä. bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Bunker, Auftau-, Transport-, Verladeanlagen, Bankbrücken, Waggonkipper, Wasserleitungsnetze u.ä. die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.