Nutzungsdauer Brücken und Überwege aus Beton u. Stahl
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
30Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 3.3 % je Jahr
Für Brücken und Überwege aus Beton u. Stahl nennt die AfA-Tabelle Zementindustrie (Position 1.2.1) 30 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 333,33 € je volles Jahr, linear 3.3 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Zementindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Zementindustrie | 1.2.1 | aus Beton u. StahlBesondere Einrichtungen an Grundstücken im Steinbruch- und Produktionsbereich › Brücken und Überwege | 30 Jahre | 3.3 % |
Brücken und Überwege aus Beton u. Stahl steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 30 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
1.2.1 aus Beton u. Stahl ... 30 (3.3 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Brücken und Überwege aus Beton u. Stahl?
30 Jahre laut AfA-Tabelle Zementindustrie, Position 1.2.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 3.3 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Brücken und Überwege aus Beton u. Stahl bei 10.000,00 €?
333,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 30). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 166,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Brücken und Überwege aus Beton u. Stahl die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Zementindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.