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Nutzungsdauer Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. (Säure- und Salzeinwirkung)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

4Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 25 % je Jahr

Für Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. nennt die AfA-Tabelle Essig- und Senffabrikation (Position 2.11) 4 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.500,00 € je volles Jahr, linear 25 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Essig- und Senffabrikation, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. (Säure- und Salzeinwirkung) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Essig- und Senffabrikation2.11Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. (Säure- und Salzeinwirkung)Senffabrikation4 Jahre25 %

Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 4 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 2.500,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
2.500,00 €
im 1. Jahr
2.500,00 €
AfA-Satz (exakt)
25 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20262.500,00 €7.500,00 €
20272.500,00 €5.000,00 €
20282.500,00 €2.500,00 €
20292.500,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 4 Jahre bis null.

Wo steht das?

2.11 Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. (Säure- und Salzeinwirkung) ... 4 (25 v.H.)
AfA-Tabelle Essig- und Senffabrikation, lfd. Nr. 2.11 (Senffabrikation)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb.?

4 Jahre laut AfA-Tabelle Essig- und Senffabrikation, Position 2.11. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 25 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. bei 10.000,00 €?

2.500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 4). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. die degressive AfA?

Ja, wenn Beutelfüllmaschinen und Beutelverschlußmaschinen, komb. als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Essig- und Senffabrikation, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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