Nutzungsdauer Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
20Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr
Für Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände nennt die AfA-Tabelle Zementindustrie (Position 1.4.1) 20 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 500,00 € je volles Jahr, linear 5 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Zementindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Zementindustrie | 1.4.1 | Beton, Mauerwerk und StahlspundwändeBesondere Einrichtungen an Grundstücken im Steinbruch- und Produktionsbereich › Uferbefestigungen | 20 Jahre | 5 % |
Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 15 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.4.1 Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände ... 20 (5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Beton u. Mauerwerk20 Jahre
- Uferbefestigungen (sonstige Anlagen)8 Jahre
- Umzäunungen und Einfriedungen (sonstige Umzäunungen)5 Jahre
- Draht mit massivem Sockel10 Jahre
- Bagger aller Art (z.B. Löffel-, Greifer-, Eimerkettenbagger mit Diesel-, Dampf-, Elektro- oder sonstigem Antrieb)6 Jahre
- Stationäre Fördermittel wie Schrägaufzüge8 Jahre
- Lokomotiven (Elektro-, Dampf- oder Dieselantrieb) und Förderbahnwagen, Gleisanlagen aller Art im Steinbruch, soweit nicht mit Festwerten bewertet. Ausgenommen sind Bundesbahngleisanschlüsse und Kleinbahnen8 Jahre
- Kurzlebige Maschinen der Förderung (z.B. Schwerst-Spezial-LKW, Planierraupen, Stetigförderer mit fahrbarem Vorbrecher, sonstige fahrbare Fördergeräte)3 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände?
20 Jahre laut AfA-Tabelle Zementindustrie, Position 1.4.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände bei 10.000,00 €?
500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände die degressive AfA?
Ja, wenn Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 15 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Beton, Mauerwerk und Stahlspundwände der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 20 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Zementindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.