Nutzungsdauer Beatmungsgeräte
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
5Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr
Für Beatmungsgeräte nennt die AfA-Tabelle Gesundheitswesen (Position 8) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Gesundheitswesen, Fassung vom 13.01.1995, BStBl I 1995, 84geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Gesundheitswesen | 8 | Beatmungsgeräte | 5 Jahre | 20 % |
Beatmungsgeräte steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
8 Beatmungsgeräte ... 5 (20 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 13.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Zahnarzt10 Jahre
- Autoanalyzer5 Jahre
- Augenarzt10 Jahre
- Augenspiegel10 Jahre
- HNO10 Jahre
- Anomaloskope10 Jahre
- Intensivüberwachung8 Jahre
- Angiographen8 Jahre
- Analysegeräte5 Jahre
- Betten15 Jahre
- Bädereinrichtungen (bewegl.)10 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Beatmungsgeräte?
5 Jahre laut AfA-Tabelle Gesundheitswesen, Position 8. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Beatmungsgeräte bei 10.000,00 €?
2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Beatmungsgeräte die degressive AfA?
Ja, wenn Beatmungsgeräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Beatmungsgeräte der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 5 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Gesundheitswesen, BStBl I 1995, 84, Az. IV A 8-S 1551-7/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.