Nutzungsdauer Bade- und Kurmittelhäuser, Hallenbäder (Massiv) für sonstige medizinische Hallenbäder
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
50Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 2 % je Jahr
Für Bade- und Kurmittelhäuser, Hallenbäder nennt die AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder (Position 6.2) 50 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 200,00 € je volles Jahr, linear 2 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, Fassung vom 09.05.1995, BStBl I 1995, 326geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder | 6.2 | für sonstige medizinische HallenbäderBade- und Kurmittelhäuser, Hallenbäder (Massiv) | 50 Jahre | 2 % |
Bade- und Kurmittelhäuser, Hallenbäder steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 50 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
6.2 für sonstige medizinische Hallenbäder ... 50 (2 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 09.05.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bade- und Kurmittelhäuser, Hallenbäder?
50 Jahre laut AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, Position 6.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 2 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Bade- und Kurmittelhäuser, Hallenbäder bei 10.000,00 €?
200,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 50). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 100,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Bade- und Kurmittelhäuser, Hallenbäder die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder, BStBl I 1995, 326, Az. IV A 8-S 1551-112/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.