Nutzungsdauer Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä.
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä. nennt die AfA-Tabelle Kautschukindustrie (Position 5.1) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Kautschukindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Kautschukindustrie | 5.1 | Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä.Be- und Nachbearbeitungsmaschinen nach der Vulkanisation | 10 Jahre | 10 % |
Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä. steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
5.1 Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä. ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä.?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Kautschukindustrie, Position 5.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä. bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä. die degressive AfA?
Ja, wenn Abstechmaschinen, Beschneidmaschinen, Bürstenmaschinen, Entgratungsmaschinen, Poliermaschinen, Schleifmaschinen u.ä. als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Kautschukindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.